Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website der Gemeinde Gemmerich

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemmerich.com veröffentlichte Website der Gemeinde Gemmerich.

Als Ortsgemeinde sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Unsere Ortsgemeinde übernimmt Aufgaben für das örtliche Gemeinwesen, wie z.B. Daseinsvorsorge, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (im begrenzten Rahmen), Bauleitplanung (im Rahmen der Zuständigkeit), Kulturelles und soziales Leben sowie Verwaltung und Selbstverwaltung

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.0 Level A.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 01.06.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.0 Level A).

Die Website 'www.gemmerich.com' hat gegenüber dem durch die WCAG 2.0 Level A abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.

Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
  • Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
  • Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website/App.
    Die Gemeinde Gemmerich kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Gemmerich auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeindeverwaltung überarbeitet werden. Die Gemeinde Gemmerich ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache: 

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Gemmerich bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt.

Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

 

Technologieabhängigkeit

Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: alle

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von 'www.gemmerich.com' geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.

Name: Mario Winterwerber
Strasse: Kirchstraße 2
PLZ / Ort: 56357 Gemmerich
Telefon: +49 (0) 6776 336
Email: gemeinde@gemmerich.com
 

Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
noch unbekannt

 

 

Die Gemeinde Gemmerich arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.

Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 01.06.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 mit dem Medienkonzepte Generator zur Barrierefreiheit erstellt.